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Fotografieren im und am Dom
Diese Seite fasst Hausregeln und Gesetzestext zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung.
Im Dom: privat ja, mit Regeln
Im Kölner Dom dürfen Besucher für private Zwecke fotografieren und filmen – private Fotoshootings, Stative und Drohnen sind ausgeschlossen. So steht es in den Regeln des Domkapitels zum Fotografieren und Filmen.1,
| Was | Regel |
|---|---|
| Fotos und Videos für private Zwecke | erlaubt |
| private „Fotoshootings“ | nicht erlaubt |
| Stativ und andere technische Hilfsmittel | nur mit vorheriger Erlaubnis |
| Drohnen | im und um den Dom verboten |
| während Gottesdiensten | nur vom eigenen Platz aus, andere Besucher nicht direkt ablichten |
| betende Menschen | im Zweifel nicht ohne Einwilligung einzeln fotografieren |
| inszenierte Produktionen mit Drehbuch | im Dom grundsätzlich nicht |
| Fotografieren und Filmen in Sonderbereichen (u. a. Dach, Grabung, Türme, Schatzkammer) | nur in Begleitung eines Mitarbeiters oder Beauftragten des Domkapitels; Audio- und Videoaufnahmen dort gar nicht |
Zu Blitzlicht äußern sich die Regeln nicht ausdrücklich. Wir empfehlen, aus Rücksicht darauf zu verzichten – das ist unsere Einschätzung, keine Regel des Domkapitels.
Veröffentlichen: Innen ist nicht gleich außen
Innenaufnahmen sind nach den Hausregeln nur für private Zwecke gedacht; wer sie gewerblich, beruflich, politisch oder werblich nutzen will, braucht eine schriftliche Genehmigung. Auch die Weitergabe an Dritte, die die Bilder anders nutzen, ist danach nicht vorgesehen. Für eine spätere nicht-private Nutzung bietet das Domkapitel ein Antragsformular an.1
Außenansichten des Doms von öffentlichen Straßen und Plätzen dürfen nach § 59 Urheberrechtsgesetz fotografiert und verbreitet werden – bei Bauwerken aber nur die äußere Ansicht. Diese sogenannte Panoramafreiheit gilt nicht für Innenräume und nicht für Standorte, die nicht öffentlich sind.3
Ein Sonderfall ist das Südquerhausfenster von Gerhard Richter (2007): Es ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Innenraum (Gerhard Richter, * 1932). Wir zeigen es auf dieser Website deshalb nicht als Foto, sondern beschreiben es.4
Was das für Ihre Bilder heißt
Für Erinnerungsfotos genügt Rücksicht; wer veröffentlichen will, sollte Innen- und Außenaufnahmen getrennt betrachten.
- Erinnerungsfoto im Dom, ohne Stativ, ohne Gottesdienst: unproblematisch nach den Hausregeln.
- Außenansicht von der Domplatte oder vom Rheinufer, veröffentlicht im Blog: von § 59 UrhG gedeckt. Aussichtspunkte und Hinweise zum Licht: Den Dom erkunden.
- Innenaufnahme für eine Firmenwebsite oder Werbung: vorher schriftliche Genehmigung beim Domkapitel.
- Aufnahme mit erkennbaren Betenden: im Zweifel nicht.
Häufige Fragen
Darf man im Kölner Dom fotografieren? Ja, für private Zwecke – ohne Stativ, ohne Shooting, im Gottesdienst nur vom Platz.
Darf ich eine Drohne am Dom fliegen lassen? Nein, Drohnen sind im und um den Dom untersagt.
Darf ich meine Dom-Fotos auf Social Media zeigen? Außenansichten von öffentlichem Grund sind durch § 59 UrhG gedeckt. Für Innenaufnahmen sprechen die Hausregeln von „privater Nutzung“; ob ein privates Profil darunter fällt, regeln sie nicht ausdrücklich. Ausgeschlossen ist nach den Regeln jede gewerbliche, berufliche, politische oder werbliche Nutzung. Wer unsicher ist, fragt vorher beim Domkapitel nach.