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Welterbe und Bauhütte
Der Kölner Dom trägt zwei UNESCO-Bezüge: Das Bauwerk ist seit 1996 Welterbe, und das Bauhüttenwesen – zu dem die Kölner Dombauhütte gehört – steht seit 2020 im Register Guter Praxisbeispiele des immateriellen Kulturerbes. Das eine schützt den Stein, das andere das Können, ihn zu erhalten.1,
Welterbe seit 1996
Die UNESCO hat den Kölner Dom 1996 in die Welterbeliste aufgenommen. Die Deutsche UNESCO-Kommission beschreibt ihn als „Meisterwerk gotischer Architektur“ und als Zeugnis für die Stärke und Beständigkeit des christlichen Glaubens in Europa. Eingeschrieben ist er nach den Kriterien (i), (ii) und (iv).1,
Zwei Jahre auf der Liste des gefährdeten Welterbes (2004–2006)
Von 2004 bis 2006 stand der Dom auf der Liste des gefährdeten Welterbes, weil geplante Hochhäuser die Sichtachsen und damit die visuelle Wirkung des Denkmals gefährdet hätten. Die Planungen wurden nicht wie vorgesehen umgesetzt, der Dom wurde von der Liste genommen. Für die Deutsche UNESCO-Kommission zeigt der Fall, dass Konflikte zwischen Denkmalschutz und Stadtentwicklung Lösungen im Einzelfall brauchen.1
Für Besucher heißt das: Freie Sichtachsen auf den Dom sind kein Zufall – sie gehören zu dem, was geschützt wird.
Die Bauhütte: immaterielles Kulturerbe seit 2020
Im Dezember 2020 hat die UNESCO das Bauhüttenwesen in ihr internationales Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen – gemeinsam nominiert von 18 Bauhütten aus Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz. Aus Nordrhein-Westfalen gehören die Bauhütten in Aachen, Köln, Soest und Xanten dazu.2
Die Kölner Dombauhütte ist eine Werkstatt mit Geschichte: Ihr altes Archiv ging 1794 verloren, im 19. Jahrhundert vollendete sie den Dom in 38 Jahren, nach 1945 baute sie ihn wieder auf. Nach Angaben von 2017 arbeiteten dort rund 100 Menschen – Steinmetzen, Steinbildhauer, Glasmaler, Gerüstbauer, Dachdecker, Schmiede, Gold- und Silberschmiede und andere.4